Allgemeine Bedingungen für den Pilotbetrieb Google Vehicle Listing Ads (VLA)

Hinweis: Diese Leistungsbeschreibung ist Bestandteil des Angebots und gilt als vereinbart, sobald der Händler das Angebot schriftlich oder elektronisch annimmt.

1. Ziel des Pilotbetriebs

Google führt das Werbeformat „Google Vehicle Listing Ads“ (nachfolgend „Vehicle Ads“) in Deutschland derzeit in einer geschlossenen Beta-Phase ein. Die Teilnahme ist ausschließlich über Einladung oder autorisierte Partner möglich.

Ziel dieses Pilotvertrags ist es, dem Händler die Teilnahme am Pilotbetrieb zu ermöglichen, um die Sichtbarkeit seiner Fahrzeuge in der Google-Suche zu erhöhen und Leads direkt auf seine eigene Onlinepräsenz zu leiten. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird sichergestellt, dass die Einladung zur Teilnahme erfolgt und alle erforderlichen technischen Voraussetzungen durch Automedia erfüllt werden.

Die im Pilotbetrieb gewonnenen Erkenntnisse dienen ausschließlich der Optimierung der Ergebnisse für den Händler und der Vorbereitung auf einen späteren Regelbetrieb.

2. Leistungsumfang von Automedia

Fahrzeugdaten-Verarbeitung

  • Einrichtung und laufende Aktualisierung (mind. alle 4 Stunden) der Fahrzeugdaten auf Basis der Bestände des Händlers im BMW Stock Locator oder anderer geeigneter Quellen.
  • Validierung und Anpassung der Daten an die Google-Spezifikationen.

Landingpages

  • Erstellung und Hosting einer Google-optimierten Fahrzeugdetailseite.
  • Betrieb auf einer Subdomain des Händlers (z. B. fahrzeuge.autohaus.de).

Google Merchant Center & Business Profile

  • Einrichtung von Sub-Merchant- und Sub-Ad-Accounts im Namen des Händlers.
  • Anbindung und Verknüpfung des Fahrzeugdaten-Feeds mit dem Merchant Center und dem/den Google Business Profile(n).
  • Erwirkung der Freigabe durch Google.

Kampagnen-Setup und -Management

  • Erstellung der VLA-Kampagnen und laufende Optimierung der Kampagnenleistung.

Reporting

  • Bereitstellung eines monatlichen Basis-Reports per E-Mail. Optional erweiterbar um interaktive Dashboards.

3. Pflichten des Händlers

Der Händler verpflichtet sich:
  • Die für den Pilotbetrieb erforderlichen Zugänge (Google Business Profile, Subdomain etc.) bereitzustellen,
  • Die Verwendung der Fahrzeugdaten aus dem BMW Stock Locator oder anderen Quellen zu gestatten,
  • Die Richtigkeit der im Fahrzeugdaten-Feed enthaltenen Informationen und Bilder sicherzustellen.

4. Laufzeit und Verlängerung

Die Mindestlaufzeit beträgt drei Monate ab dem vereinbarten Startdatum.

Automedia wird dem Händler spätestens 14 Tage vor Ablauf ein Angebot für eine Vertragsfortsetzung unterbreiten.

Der Vertrag endet automatisch, sofern der Händler nicht spätestens zwei Wochen vor Ablauf schriftlich die Fortsetzung bestätigt.

5. Vergütung

Während des Pilotbetriebs gelten folgende Sonderkonditionen:
  • Es werden keine technischen Setup- oder Bereitstellungskosten berechnet. Für das Kampagnenmanagement wird ein pauschales Agenturhonorar vereinbart.
  • Die Mediakosten werden separat ausgewiesen und fließen zu 100 % in den Ad Account des Händlers.

6. Erfolgsmessung

Zur Bewertung des Pilotbetriebs werden insbesondere folgende KPIs herangezogen:
  • Anzahl der generierten Leads (Formularanfragen, Click-to-Call),
  • Klickrate (CTR) der Anzeigen.

7. Hosting und Pflege

Automedia hostet die Landingpages auf Servern mit Standort in Deutschland, mit einer durchschnittlichen Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel (ausgenommen geplante Wartungsarbeiten und höhere Gewalt).

Das Hosting umfasst die Anbindung an den Fahrzeugdaten-Feed, regelmäßige Datensicherungen und Sicherheitsupdates.

Automedia übernimmt die technische Pflege, Fehlerbehebung und Anpassung an Google-Richtlinien. Inhaltliche Anpassungen erfolgen nur nach gesonderter Beauftragung.

8. Datenschutz

Bei der Weiterleitung von Leads werden personenbezogene Daten gemäß DSGVO verarbeitet. Die Weiterleitung erfolgt per E-Mail in einem standardisierten Format an eine vom Händler benannte Adresse.

Es gilt die beiliegende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

9. Haftung

Die Haftung von Automedia ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

10. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Automedia.

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)

gemäß Art. 28 DSGVO (gilt als vereinbart mit Annahme des Angebots)

1. Gegenstand und Dauer

Diese Vereinbarung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers gemäß Art. 28 DSGVO. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen aus dem Pilotvertrag Google Vehicle Ads. Die AVV gilt für die Dauer des zugrunde liegenden Hauptvertrags.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

  • Art der Verarbeitung: Erhebung, Speicherung, Weiterleitung und Löschung von Kontaktdaten (Lead-Daten).
  • Zweck der Verarbeitung: Übermittlung von Anfragen (Leads) aus den Landingpages an den Auftraggeber.

3. Kategorien von Daten und betroffenen Personen

  • Datenkategorien: Name, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Fahrzeuginformationen, Anfragedatum.
  • Betroffene Personen: Interessenten/Kunden des Auftraggebers.

4. Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, sorgt für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) und stellt sicher, dass Personen mit Zugriff zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.

5. Unterauftragsverhältnisse

Der Einsatz von Unterauftragnehmern erfolgt ausschließlich mit Genehmigung des Auftraggebers.

 

Unterauftragnehmer Anschrift Erbrachte Dienstleistung Rechtsgrundlage für Datentransfer
Virtion GmbH Südring 11, 33647 Bielefeld Rechenzentrum entfällt
Google Ireland Limited Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland Bereitstellung von Office-Software und Cloud-Speicher EU-Standardvertragsklauseln
RPM Marketing Ltd 58 High Street, Pinner, Middlesex, United Kingdom HA5 5PZ Google Kampagnen Management Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für das Vereinigte Königreich (DSGVO Art. 45)

 

6. Rechte und Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung dieser AVV zu kontrollieren. Weisungen müssen schriftlich oder in Textform erfolgen.

7. Löschung und Rückgabe

Nach Beendigung des Hauptvertrags werden personenbezogene Daten entweder gelöscht oder auf Weisung des Auftraggebers zurückgegeben, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

8. Sonstiges

Änderungen dieser AVV bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.